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Schon rein konstruktiv kann es keinen Ersatz für konventionelle H4–Glühlampen mit LED geben (bei gleichen Reflektoren). LED haben nun 'mal höchstens 180° Abstrahlwinkel und Glühwendeln 360°.
Neben der Stromersparnis und der Helligkeit ist das entscheidendste Kriterium bei solchen Kompromiss–Lösungen, ob die Straße gut ausgeleuchtet wird, ohne dass der Gegenverkehr geblendet wird. Illegal ist die Verwendung so oder so, auch, wenn die Ausleuchtung beim Abblendlicht eventuell besser ist. Beim Fernlicht kann sie es beim Beispiel nicht sein: Da nur der obere Teil des Reflektors bestrahlt wird, wird sich ein in der Höhe (vor allem nach oben) sehr eingeschränktes Leuchtband ergeben. Ob Verkehrszeichen damit gut ausgeleuchtet werden, ist mehr als fraglich.
Den gezeigten Typ gibt es warmweiß (3.000 k) und kaltweiß (6.000 k). Diese Leuchten brauchen mindestens 6 Volt und normal 12 Volt. Dabei entspricht die Leuchtleistung 35 beziehungsweise 55 Watt.
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Reflektore und Scheinwerfer mit LED
Was geht und was geht nicht? Ein Scheinwerfer–Tipp.