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Ganz ohne Panne ging die Zulassung doch nicht ab. Aus unbekannten Gründen prägte der Schildermacher ein Leichtkraftrad–Kennzeichen in Überbreite mit 255 statt 240 mm Breite. Das fiel leider erst zuhause auf.
Das war mir dann aber auch egal, und so sägte ich vom Halter einfach die äußeren Ränder ab. Der Halter ist mit seitlichen Diagonalstreben gegen Vibrationen versteift.
Auf dem Bild ist auch gut der abnehmbare, hintere Teil des Kotflügels zu sehen und hinten unter dem Gepäckträger, dass der Kotflügel in Gummischeiben gelagert ist.
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TÜV und Zulassung
Unser Gespann ist als Einzelstück zugelassen und weicht stark vom Original ab. Wie ist da am besten vorzugehen?